Mit einer Pressemitteilung am 20. Dezember 2019 gab das EPA bekannt, dass es den Patentanmeldungen EP 18 275 163 and EP 18 275 174 die Erteilung verweigert, weil es sich bei dem genannten Erfinder um eine künstliche Intelligenz handelt. Nach einer nicht-öffentlichen Anhörung am 25. November 2019 teilte das EPA nun mit, dass die Patente nicht anerkannt wurden, weil das EPÜ nur menschliche Erfinder zulässt. Es scheint sich also um eine rein formale Entscheidung zu handeln, bei der z.B. Neuheit, erfinderische Tätigkeit und ausreichende Offenbarung nicht Gegenstand der Betrachtung waren. Eine genaue Begründung der Entscheidung wird im Januar erwartet.

Das EPO hatte sich bereits eingehend mit der Thematik beschäftigt und unter anderem eine Konferenz in München abgehalten.

Jürgen Brust

 

 

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