Für Unternehmen

Wir bieten Ihnen das vollständige Angebotsspektrum einer Patentanwaltskanzlei. Von anderen Kanzleien differenzieren wir uns dadurch, dass wir uns aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit als Industriepatentanwälte wie ein eigener Inhouse Patent Councel in Ihr Unternehmen einfügen können.

Als langjährige Industriepatentanwälte sind wir es gewohnt, im Kontext von großen und komplexen internationalen Patentportfolios zu arbeiten und dabei die Kosten im Blick zu haben. Wir sprechen die Sprache von Industriepatentabteilungen und kennen deren Arbeitsweise, so dass die Zusammenarbeit sehr effizient und geräuschlos ablaufen kann. Neben der Übernahme von Vollmandaten sind wir als „Ghostwriter“ tätig, d.h. wir erledigen Arbeiten, für die der Patentsachbearbeiter gerade keine Ressourcen zur Verfügung hat.

Als Unternehmen ohne eigene Patentabteilung profitieren Sie von unserem ganzheitlichen Ansatz. Wir machen Sie auf alle relevanten Aspekte aufmerksam und coachen Ihre Mitarbeiter im Umgang mit gewerblichen Schutzrechten.

Für Start-Ups

Wenn Sie dabei sind, ein Unternehmen zu gründen, kommen vielfältige Aufgaben auf Sie zu. Dabei ist es wichtig, dass Ihre Idee, auf der Ihr Geschäftsmodell beruht, geschützt ist. Nur dann können Sie unbesorgt Gespräche zur Finanzierung, zur Abstimmung des Businessplans und zur operativen Organisation führen.

Wir wissen, wie wichtig es ist, von Anfang an Schutzrechte zu denken und einen Partner für patentrechtliche und vertragliche Fragen an der Seite zu haben, der Sie, wie eine eigene Patentabteilung bei großen und kleinen Fragen berät und dabei sowohl Ihre aktuelle wirtschaftliche Situation als auch Ihre zuküntigen Ziele stets im Auge hat. Bevor Sie den ersten Schritt tun, sprechen Sie mit uns. Wir unterstützen Sie beim Aufbau eines soliden Schutzrechtsportfolios – und wir zeigen Ihnen, wie Sie Schutzrechte strategisch einsetzen – von Anfang an.

Daneben ist es wichtig und wird auch in den meisten Förderprojekten vorausgesetzt, dass Sie wissen, ob der Verwirklichung Ihrer geplanten Geschäftsidee Schutzrechte Dritter entgegenstehen. Wir unterstützen Sie dabei, in einer Recherche gefundene Schutzrechte dahingehend zu bewerten, ob sie relevant sind. Auf Wunsch können wir auch eine Recherche in Auftrag geben und dadurch die Sicherheit für Sie noch erhöhen. Mit einer solchen Freedom-to-Operate Analyse sind ebenfalls zum Teil erhebliche Kosten verbunden. Wir zeigen Ihnen effiziente Wege auf, damit umzugehen.

Ebenfalls relevant sind für Sie Rechtsfragen im Zusammenhang mit Erfindungen, die von Arbeitnehmern gemacht werden. Wenn Sie das von Anfang an richtig aufsetzen, gibt es am Ende kein böses Erwachen.

An Ihre Schutzrechtssituation anknüpfend können wir Ihnen auch bei der vertraglichen Gestaltung unter die Arme greifen und Sie gegen den Verlust von Rechten absichern. Dabei lassen wir die Konzepte moderner Schutzrechtsstrategien einfließen und zeigen Optionen auf, die zu Ihrem unternehmerischen Setup passen.

Von Interesse sind möglicherweise auch staatliche Finanzierungsprogramme zur Patentierung und Verwertung von Erfindungen. Hierzu beraten und unterstützen wir Sie gerne.

FÜR INVESTOREN

Wenn Sie in ein Unternehmen, eine Forschungskooperation oder ein Start-up investieren oder eine Neugründung oder Ausgliederung als Business Angel unterstützen möchten, ist es meistens das Ziel, dass das Unternehmen, für das Sie sich engagieren, sich im Markt behaupten kann.

Ein entscheidender Faktor hierfür ist, dass die zugrundeliegende Geschäftsidee vor Nachahmung geschützt ist. Dies ist um so wichtiger, wenn die Geschäftsidee maßgeblich auf einer technischen Innovation beruht.

Die zweite entscheidende Voraussetzung ist, dass der Umsetzung der Geschäftsidee und der Vermarktung des Produkts keine Schutzrechte Dritter entgegenstehen (Freedom-to-Operate).

Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen.

Wir unterstützen Sie bei der Prüfung, ob die geplanten Produkte wirklich in den Schutzbereich eventuell eingereichter Schutzrechtsanmeldungen fallen und inwieweit diese Schutzrechtsanmeldungen Aussicht auf Erteilung haben, ob alle Rechte an der zugrunde liegenden Innovation auf das Unternehmen übergegangen sind und inwieweit bestehende Schutzrechte als rechtsbeständig anzusehen sind – d.h. Beurteilung der Gefahr, im Einspruchs-, Nichtigkeits-, Widerspruchs- oder Lösungsverfahren widerrufen zu werden.

Ebenso prüfen wir den Freedom-to-Operate und in Kraft befindliche Technologie- und Know How-Verträge und liefern Ihnen damit eine sichere Faktenlage für Ihre Entscheidung.

Für Dienstleister

Als Dienstleister im gewerblichen Rechtsschutz kommen Sie in Situationen, in denen Sie nicht beraten dürfen oder können.

Wir unterstützen Rechtsanwälte in streitigen gerichtlichen und aussergerichtlichen Verfahren.

Wir kooperieren mit Recherchedienstleistern im Hinblick auf die Prüfung und Bewertung von Rechercheergebnissen und Schutzrechten.

Wir helfen bei der Anfertigung von Gutachten, der Analyse von Freedom-To-Operate und beantworten arbeitnehmerfinderrechtliche Fragen.

Wir unterstützen Sie bei Technologieverträgen und der Entwicklung und Implementierung von Schutzrechtsstrategien.